Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Helping Green · Christian Hesselmann · Stand: Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über Garten- und Landschaftsbauarbeiten, Pflegeleistungen, Baumpflegearbeiten, Winterdienst sowie damit zusammenhängende Leistungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossen werden.
(2) Sie gelten sowohl für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB als auch für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, soweit nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Die Auftragsbestätigung gibt den endgültigen Vertragsinhalt wieder. Mündliche Abreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
(3) Kostenvoranschläge werden nach Aufmaß und Besichtigung vor Ort erstellt. Sie sind grundsätzlich kostenlos, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(4) Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags nach Vertragsschluss bedürfen der schriftlichen Bestätigung beider Parteien und können zu einer Anpassung von Preis und Ausführungszeit führen.
§ 3 Leistungen und Ausführung
(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht nach den anerkannten Regeln des Garten- und Landschaftsbaus (insbesondere DIN 18915 ff., VOB/C).
(2) Ausführungstermine sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Richtwerte. Verzögerungen durch Witterung, Lieferengpässe oder andere höhere Gewalt berechtigen nicht zum Rücktritt.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ausführungsflächen rechtzeitig freizumachen (Gartengeräte, Möbel, Fahrzeuge etc.) und für eine ausreichende Wasserversorgung sowie Zufahrtsmöglichkeit für Fahrzeuge und Maschinen zu sorgen.
(4) Befinden sich auf dem Grundstück Leitungen, Kabel oder andere unterirdische Einrichtungen, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten darüber zu informieren und entsprechende Lagepläne vorzulegen.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Ausführung der vereinbarten Leistungen Subunternehmer einzusetzen, bleibt jedoch für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die in der Auftragsbestätigung oder im Angebot ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug und schuldet Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
(3) Zahlungsmodalitäten: Überweisung auf das angegebene Konto oder SEPA-Lastschrift (bei erteiltem SEPA-Mandat). Barzahlung ist nach Absprache möglich.
(4) Bei Aufträgen über 5.000 EUR netto ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 30 % bei Auftragserteilung zu verlangen.
(5) Mängelrügen berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen, die in keinem angemessenen Verhältnis zu den gerügten Mängeln stehen.
§ 5 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme der Werkleistung gemäß §§ 634 ff. BGB.
(2) Pflanzarbeiten: Für Pflanzen gilt eine Anwachsgarantie von 12 Monaten ab Pflanzung, sofern der Auftraggeber eine fachgerechte Bewässerung und Pflege der Pflanzen sicherstellt. Von der Garantie ausgenommen sind Schäden durch Trockenheit, Frost, Schädlingsbefall oder unsachgemäße Pflege durch den Auftraggeber.
(3) Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich beim Auftragnehmer anzuzeigen.
(4) Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung). Erst nach zwei gescheiterten Nacherfüllungsversuchen stehen dem Auftraggeber weitergehende Rechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) zu.
§ 6 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und für arglistig verschwiegene Mängel.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Der Auftragnehmer ist gegen Personen- und Sachschäden betriebshaftpflichtversichert.
(4) Weitergehende Haftungsansprüche – insbesondere für Folge- und mittelbare Schäden – sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
§ 7 Kündigung und Rücktritt
(1) Der Auftraggeber kann einen Werkvertrag jederzeit gemäß § 648 BGB kündigen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen zu verlangen.
(2) Jahrespflegeverträge können mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Der Auftragnehmer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung mit Zahlungen in Verzug bleibt.
(4) Im Falle höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Pandemien, Streik, Materiallieferengpässe etc.) sind beide Parteien berechtigt, die Ausführungsfrist angemessen zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass Schadensersatzansprüche entstehen.
§ 8 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt ausschließlich zur Vertragserfüllung und gemäß den gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
§ 9 Gerichtsstand
(1) Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Gerichtsstand Dinslaken.
(2) Bei Verbrauchern gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung nur, soweit der Auftraggeber seinen Wohnsitz im Inland hat und soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
§ 10 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.