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HelpingGreen
Winterdienst & Räumdienst

Sicherer Winterdienst
für Ihr Grundstück

Schneeräumung und Streudienst in Dinslaken, Duisburg und Oberhausen – 24/7 verfügbar für Privat und Gewerbe. Mit unserem Jahresvertrag sind Sie und Ihre Besucher sicher.

24/7 Bereitschaft Haftpflicht inbegriffen §35a EStG absetzbar
24/7 verfügbar
Jahresvertrag möglich
Haftpflicht inbegriffen
§35a absetzbar

Unser Winterdienst-Angebot

Schneeräumung und Streuung – zuverlässig, pünktlich und rechtssicher.

Privatgrundstücke

Einfahrten, Gehwege und Terrassen – wir halten Ihr Grundstück sicher und räumen auf Wunsch bereits vor Ihrem Aufstehen.

Gewerbe & Firmen

Parkplätze, Betriebsgelände, Zugänge – zuverlässige Räumung für Unternehmen mit rechtssicherem Streuprotokoll.

Jahresvertrag

Keine Einzelbeauftragung nötig – im Jahresvertrag sind alle Einsätze abgedeckt, zu einem fairen Monatsbeitrag.

Einzeleinsatz

Kein Vertrag? Kein Problem. Wir kommen auch auf Abruf bei starkem Schneefall oder Glättelagen.

Streudienst

Abstumpfendes Streugut (Sand, Splitt) oder umweltfreundliches Salz – wir setzen das Richtige für Ihre Fläche ein.

Haftungsschutz

Als Grundstückseigentümer haften Sie für Unfälle. Mit unserem Winterdienst übertragen Sie die Verkehrssicherungspflicht rechtssicher.

Kosten & Preise Winterdienst

Faire Preise, transparente Konditionen – kein Kleingedrucktes.

Jahresvertrag Privat (klein)
Gehweg + Einfahrt bis 80 m²
ab 49 €/Mo
Jahresvertrag Privat (mittel)
Bis 150 m² Gesamtfläche
ab 79 €/Mo
Einzeleinsatz Privat
Pro Einsatz, inkl. Anfahrt
ab 49 €
Gewerbe Jahresvertrag
Individuelle Kalkulation
auf Anfrage
Streugutservice
Im Jahresvertrag enthalten
inklusive
Notfalleinsatz (nachts/WE)
Außerhalb Regelzeiten
ab 89 €

Alle Preise zzgl. MwSt. – Ihr genaues Angebot nach kostenloser Flächenmessung.

So funktioniert unser Winterdienst

Einfach anmelden – wir erledigen den Rest

01

Anfrage & Beratung

Kontaktieren Sie uns – wir besprechen Ihre Flächen und erstellen ein passendes Angebot.

02

Aufmaß & Angebot

Wir messen Ihre Flächen und erstellen einen transparenten Festpreisvertrag.

03

Aktivierung im Winter

Sobald die Saison beginnt, sind wir automatisch für Sie aktiv – ohne weiteren Anruf.

04

Zuverlässige Räumung

Unser Team räumt und streut nach festem Protokoll – mit Nachweis für Ihre Unterlagen.

Seit 2 Jahren im Jahresvertrag – die Einfahrt ist immer geräumt, bevor wir aufstehen. Absolut empfehlenswert!

Familie Brandt, Dinslaken

Als Gewerbetreibender ist mir rechtliche Absicherung wichtig. Helping Green hat alles im Griff und dokumentiert jeden Einsatz.

Peter S., Duisburg

Preis-Leistung ist top. Kein Vergleich zu anderen Anbietern – pünktlich, zuverlässig, freundlich.

Monika K., Oberhausen

Häufige Fragen zum Winterdienst

Wer haftet bei Glatteis auf meinem Gehweg?
Als Grundstückseigentümer sind Sie in Deutschland zur Räumung und Streuung des angrenzenden Gehwegs verpflichtet (Verkehrssicherungspflicht). Bei Unfällen haften Sie persönlich. Mit unserem Winterdienst übernehmen wir diese Pflicht und dokumentieren jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit und eingesetztem Streugut.
Was wird gestreut – Salz oder Sand?
Für öffentliche Gehwege empfehlen wir in der Regel abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt, da Streusalz in vielen Kommunen auf Gehwegen verboten oder eingeschränkt ist. Auf Privatflächen (Einfahrten, Höfe) setzen wir auf Wunsch auch tausalzhaltige Produkte ein. Wir beraten Sie individuell.
Wie schnell sind Sie nach Schneefall vor Ort?
Im Jahresvertrag sind Reaktionszeiten vertraglich festgelegt – in der Regel räumen wir innerhalb von 2–4 Stunden nach Einsetzen des Schneefalls oder Glättebildung. Bei angekündigtem Frost streuen wir auch präventiv. Sie erhalten auf Wunsch eine Benachrichtigung nach jedem Einsatz.
Kann ich den Winterdienst auch kurzfristig buchen?
Ja, Einzeleinsätze auf Abruf sind möglich, solange unsere Kapazitäten es erlauben. Für garantierte Verfügbarkeit empfehlen wir jedoch den Jahresvertrag, der Sie bereits vor Saisonbeginn absichert.
Ist Winterdienst steuerlich absetzbar?
Ja! Winterdienst ist eine haushaltsnahe Dienstleistung im Sinne des §35a EStG. Sie können 20% der Lohnkosten – bis zu 4.000 € pro Jahr – direkt von Ihrer Einkommenssteuer abziehen. Wir stellen die nötige Bescheinigung aus.
Noch Fragen? 02064 399 52 99 – wir helfen gerne.
Kostenlos & unverbindlich

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