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Gartenpflege März bis Mai

Frühjahrs-Gartenpflege: Checkliste für Rasen, Hecken und Beete

Von März bis Mai steht im Garten viel an: Rasen, Hecken, Beete und Gehölze brauchen jetzt Aufmerksamkeit. Diese Checkliste gibt eine Orientierung.

Wenn Sie Arbeiten nicht selbst übernehmen möchten, fragen Sie uns an. Wir besprechen mit Ihnen, was möglich ist.

Checkliste Monat für Monat

Allgemeine Orientierung. Der richtige Zeitpunkt hängt von Wetter, Standort und Pflanzenart ab.

März

Rasen vertikutieren, Filz und Moos entfernen
Erste Frühjahrsdüngung für den Rasen
Rosen schneiden
Mulchschicht erneuern
Beetränder neu ziehen
Winterschutz von Pflanzen entfernen, aber nur bei frostfreier Prognose

April

Hecken: nur schonender Form- und Pflegeschnitt, kein radikaler Rückschnitt (ab 1. März verboten), vorher auf Nester achten
Beetvorbereitung: Boden lockern, Kompost einarbeiten
Winterharte Stauden pflanzen
Kahle Rasenstellen nachsäen
Bewässerungsanlage prüfen
Teich reinigen, Pumpe starten

Mai

Frostempfindliche Pflanzen erst nach den Eisheiligen setzen
Sommerblumen in Kübel und Beete pflanzen
Laubreste aus Ecken und Beeten entfernen
Bewässerung vor der Sommerhitze prüfen
Rasen regelmäßig mähen
Schädlinge wie Blattläuse und Nacktschnecken früh kontrollieren

Häufige Fragen

Wann darf die Hecke im Frühling geschnitten werden?▾
Nach § 39 Abs. 5 BNatSchG sind vom 1. März bis 30. September radikale Rückschnitte (abschneiden, auf Stock setzen, beseitigen) von Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen außerhalb von Wäldern verboten. Schonende Form- und Pflegeschnitte, die nur den Zuwachs entfernen, sind erlaubt. Ein kräftiger Rückschnitt ist deshalb nur von Oktober bis Ende Februar möglich. Unabhängig davon gilt der Schutz brütender Vögel das ganze Jahr: Bei Nestern oder Brutverdacht nicht schneiden.
Was sollte ich im Frühjahr als Erstes mit meinem Rasen machen?▾
Sobald der Boden nicht mehr gefroren ist und die Temperaturen dauerhaft steigen, kann man den Rasen auskämmen, bei Bedarf vertikutieren, kahle Stellen nachsäen und düngen. Die genaue Reihenfolge hängt vom Zustand der Fläche ab.
Wann kann man im Frühjahr mit den ersten Gartenarbeiten beginnen?▾
Das hängt vom Wetter ab. Sobald der Boden aufgetaut ist, können Beete vorbereitet und winterharte Stauden gepflanzt werden. Frostempfindliche Pflanzen sollten erst nach den Eisheiligen Mitte Mai ins Freie, wenn keine Fröste mehr zu erwarten sind.
Was bedeutet die Vogelschutzzeit für meinen Garten?▾
Vom 1. März bis 30. September ist der radikale Rückschnitt von Hecken und Gehölzen nach § 39 Abs. 5 BNatSchG verboten. Rasenmähen, Beetpflege und leichte Formschnitte bleiben möglich, solange keine Nester gestört werden. Das Stören oder Zerstören von Nestern und Brutplätzen ist nach dem Artenschutzrecht ganzjährig verboten.
Kann ich Gartenpflege von der Steuer absetzen?▾
Unter Voraussetzungen ja: Nach § 35a EStG können 20 % der Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, höchstens 4.000 Euro pro Jahr, von der Steuerschuld abgezogen werden, wenn eine Rechnung vorliegt und unbar gezahlt wurde. Material wird nicht berücksichtigt. Die Einordnung trifft das Finanzamt, dies ist keine Steuerberatung.

Keine Rechts- oder Steuerberatung. Konditionen und Preise nennen wir ausschließlich im individuellen, schriftlichen Angebot.

Unverbindlich anfragen

Schildern Sie uns Ihren Garten, wir melden uns und besprechen, was möglich ist.