§ 35a EStG: Gartenarbeiten von der Steuer absetzen – So geht's
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Welche Gartenarbeiten Sie nach § 35a EStG absetzen können, wie viel Sie sparen und was Sie beachten müssen.
Was ist § 35a EStG?
Der § 35a des Einkommensteuergesetzes erlaubt es, Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen und handwerkliche Tätigkeiten direkt von der Steuerschuld abzuziehen – nicht nur vom zu versteuernden Einkommen. Das ist der entscheidende Unterschied: Sie sparen den Betrag direkt, nicht nur anteilig.
Welche Gartenarbeiten sind absetzbar?
Grundsätzlich gilt: Alles was auf Ihrem eigenen Grundstück stattfindet und von einem Fachbetrieb ausgeführt wird, ist absetzbar. Konkret:
- ✅ Rasenmähen, Rasenvertikutieren, Rasenanlage
- ✅ Heckenschnitt und Baumpflege
- ✅ Gartengestaltung und Bepflanzung
- ✅ Pflasterarbeiten (Terrasse, Einfahrt, Wege)
- ✅ Winterdienst (Schneeschippen, Streuen)
- ✅ Bewässerungsanlagen installieren
- ✅ Zaunbau und Sichtschutz
- ❌ Materialkosten (Pflanzen, Steine, Sand)
- ❌ Eigene Arbeitsleistung
Wie viel können Sie sparen?
Sie können 20% der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld abziehen. Der jährliche Höchstbetrag ist 20.000 € Arbeitskosten, also maximal 4.000 € Steuerersparnis pro Jahr und Haushalt.
Rechenbeispiel
Rechnung Gartengestaltung: 8.000 € gesamt, davon 5.000 € Arbeitskosten und 3.000 € Material.
Absetzbarer Betrag: 5.000 € × 20% = 1.000 € direkte Steuerersparnis.
Was müssen Sie beachten?
Drei Dinge sind zwingend notwendig:
- Rechnung aufbewahren – muss die Arbeitskosten separat ausweisen
- Überweisung – Zahlung muss per Überweisung erfolgen, kein Barzahlung
- Steuererklärung – unter "Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen" eintragen
Helping Green stellt Ihnen automatisch eine Rechnung aus, die alle Anforderungen des § 35a erfüllt – mit separater Auflistung der Lohn- und Materialkosten.
Kombination mit anderen Förderungen möglich
Der § 35a kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Für eine Dachbegrünung können Sie beispielsweise gleichzeitig die MehrGrün NRW Förderung (bis 50%) und den § 35a nutzen – solange die Kosten nicht doppelt gefördert werden.
Helping Green Team
Dieser Artikel wurde von unserem Fachteam verfasst. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
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