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Baumpflege 7 min Lesezeit 1. Juni 2025

Baumpflege Kosten: Was kostet ein Baumkletterer in NRW?

Aktuelle Preise für Baumpflege und Baumfällung in NRW. Was kostet ein Baumkletterer, wann ist Baumpflege Pflicht und was können Sie nach §35a EStG absetzen?

Warum Baumpflege in NRW so wichtig ist

Als Grundstückseigentümer in Dinslaken und ganz NRW tragen Sie die sogenannte Verkehrssicherungspflicht für alle Bäume auf Ihrem Grundstück. Das bedeutet: Gefährliche Äste, Totenholz oder kranke Bäume müssen regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf gesichert oder gefällt werden. Kommt es durch einen vernachlässigten Baum zu einem Schaden, haften Sie persönlich.

Was kostet ein Baumkletterer? – Preisübersicht NRW 2025

Die Kosten für Baumpflege hängen von der Baumart, der Höhe und dem Pflegeaufwand ab. Richtwerte für Dinslaken und den Niederrhein:

Kleine Bäume (bis 8 m Höhe)

  • Kronenpflege / Auslichten: 150–300 €
  • Totenholzentnahme: 120–220 €
  • Fällung inkl. Entsorgung: 200–400 €

Mittelgroße Bäume (8–15 m Höhe)

  • Kronenpflege / Auslichten: 300–600 €
  • Kroneneinkürzung: 400–700 €
  • Fällung inkl. Entsorgung: 500–900 €

Große Bäume (über 15 m Höhe)

  • Kronenpflege: 600–1.200 €
  • Kronenrückschnitt: 700–1.400 €
  • Fällung (Klettertechnik): 900–2.500 €

Zusatzkosten

  • Häckseln des Astmaterials: inklusive bei Helping Green
  • Stammholzentsorgung: 50–150 € bei großen Stämmen
  • Stumpffräse: 100–250 € je nach Durchmesser
  • Genehmigung bei Baumschutzsatzung: kostenlos durch Helping Green

Verkehrssicherungspflicht: Was bedeutet das für Sie?

Als Eigentümer sind Sie verpflichtet, Ihre Bäume mindestens zweimal jährlich auf augenfällige Schäden zu kontrollieren – eine einfache Sichtprüfung vom Boden aus. Zusätzlich sollte alle 2–3 Jahre eine fachkundige Baumkontrolle durch einen Baumpfleger erfolgen. Folgende Zeichen deuten auf akuten Handlungsbedarf hin:

  • Totenholz (abgestorbene Äste) in der Krone
  • Pilzkonsolen am Stamm (Zeichen von Fäulnis)
  • Einseitiger Kronenaufbau mit Übergewicht
  • Stammrisse oder abgelöste Rinde
  • Auffälliger Blattfall vor dem Herbst

Wann ist Baumpflege Pflicht?

Es gibt keine gesetzliche Frist für die Baumpflege, aber die Verkehrssicherungspflicht ist unmissverständlich: Sobald ein Baum als potenzielle Gefahr erkannt wird, muss gehandelt werden. In Dinslaken gilt zudem die kommunale Baumschutzsatzung: Bäume ab einem Stammumfang von 80 cm (in 1 m Höhe gemessen) dürfen ohne Genehmigung nicht gefällt oder stark eingekürzt werden.

Helping Green holt für Sie alle erforderlichen Genehmigungen ein und dokumentiert alle Maßnahmen rechtssicher.

Baumpflege nach §35a EStG absetzen

Baumpflege auf dem eigenen Grundstück ist nach §35a EStG als handwerkliche Leistung steuerlich absetzbar. Sie können 20% der Arbeitskosten direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen – bis zu 4.000 € pro Jahr. Bei einer Baumpflege für 800 € (Lohnanteil) ergibt das eine Steuerersparnis von 160 €.

Wichtig: Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen, Bargeldzahlung ist nicht absetzbar. Helping Green stellt Ihnen eine §35a-konforme Rechnung aus.

Unsere Leistungen: Baumpflege in Dinslaken und NRW

  • Seilklettertechnik für alle Baumhöhen – keine Hubsteiger nötig
  • Kronenpflege, Auslichten, Kroneneinkürzung
  • Baumfällung in Stücken (auch auf engen Grundstücken)
  • Sturmschadenbeseitigung – auch kurzfristig
  • Gutachterliche Baumkontrolle für die Verkehrssicherheit
  • Dokumentation aller Maßnahmen

Angebot anfordern

Sie haben einen Baum, der Pflege braucht, oder sind unsicher über die Sicherheit Ihrer Bäume? Rufen Sie uns an: 02064 399 52 99. Wir kommen zur kostenlosen Begutachtung und erstellen Ihnen ein transparentes Festpreisangebot.

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Helping Green Team

Dieser Artikel wurde von unserem Fachteam verfasst. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

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