Ratgeber und Leistung
Heckenschnitt im Sommer: was ist erlaubt?
Vom 1. März bis zum 30. September gilt nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz ein Schnittverbot für starke Rückschnitte an Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen. Erlaubt bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte.
Wir erläutern, was das praktisch bedeutet, und beraten Sie zu passenden Terminen.
Leistungsumfang
Was wir machen
Schonender Form- und Pflegeschnitt
Entfernen des Zuwachses des laufenden Jahres, um Form und Dichte der Hecke zu erhalten – das ist auch in der Schonzeit zulässig.
Rücksicht auf Vogelbrut
Vor einem Schnitt in der Brutzeit ist die Hecke auf Nester zu prüfen. Ist ein besetztes Nest erkennbar, wird der Schnitt verschoben.
Terminplanung
Größere Rückschnitte legen wir auf das Winterhalbjahr, also nach dem 30. September und vor dem 1. März.
Grünschnitt
Aufnahme und Abfuhr des Schnittguts nach Absprache.
Zielgruppe
Für wen
- Hausbesitzer, deren Hecke im Sommer zu stark gewachsen ist
- Eigentümer, die unsicher sind, ob ein Schnitt gerade erlaubt ist
- Hausverwaltungen mit Heckenanlagen
- Haushalte, die Formgehölze regelmäßig pflegen lassen möchten
Umfang
Enthalten und nicht enthalten
Was genau zum Auftrag gehört, legen wir vor Beginn mit Ihnen fest und halten es im Angebot fest. Die folgende Aufstellung zeigt, was typischerweise dazugehört und was als Extra abgestimmt wird.
Typischerweise enthalten
- Beratung zu Zeitpunkt und Schnittumfang
- Schonender Form- und Pflegeschnitt im vereinbarten Umfang
- Rücksichtnahme auf erkennbare Nester (der Schnitt wird gegebenenfalls verschoben)
- Beseitigung des Schnittguts im vereinbarten Umfang
Nicht enthalten bzw. Extras nach Absprache
- Radikaler Rückschnitt und Auf-den-Stock-Setzen, nicht im Zeitraum 1. März bis 30. September
- Schnitt bei besetzten Nestern, hier wird der Termin verschoben
- Entfernung ganzer Hecken
- Entsorgung sehr großer Mengen Grünschnitt
- Gesonderte Genehmigungen oder Ausnahmen bei der Behörde
Zusammenarbeit
Ablauf und Voraussetzungen
Anfrage
Sie schildern Ihr Vorhaben über die Terminanfrage, telefonisch oder per E-Mail.
Abstimmung
Wir klären Umfang, Zugänglichkeit und Wünsche. Je nach Vorhaben geschieht das telefonisch, anhand von Fotos oder bei einem Termin vor Ort.
Angebot
Sie erhalten ein Angebot zum abgestimmten Umfang. Was enthalten ist und was nicht, wird darin festgehalten.
Ausführung
Nach Ihrer Zusage stimmen wir den Termin mit Ihnen ab. Am Ende besprechen wir die Übergabe.
Das hilft uns bei der Planung
- Adresse bzw. Ort des Grundstücks
- Ungefähre Größe oder Menge
- Heckenart und ungefähre Höhe, wenn bekannt
- Hinweise auf vermutete Nester
- Warum der Schnitt gerade nötig ist (z. B. Sichtbehinderung, Verkehrssicherheit)
Kosten
Preisbasis und Kostenfaktoren
Einen pauschalen Preis können wir ohne Kenntnis Ihres Vorhabens nicht seriös nennen. Den Preis für Ihren Auftrag nennen wir Ihnen im individuellen Angebot. Folgende Faktoren beeinflussen ihn.
Umfang des Schnitts
Ein reiner Formschnitt ist weniger aufwendig als eine umfassende Pflege.
Länge und Höhe
Das Heckenvolumen bestimmt den Zeit- und Entsorgungsaufwand.
Zugänglichkeit
Hecken an Grenzen, Mauern oder in großer Höhe erhöhen den Aufwand.
Menge Grünschnitt
Schnittgut muss gesammelt und abgefahren werden.
Terminlage
Verschobene Termine wegen Vogelbrut oder Schonzeit können zusätzliche Anfahrten bedeuten.
Anfahrt
Die Entfernung zum Grundstück kann in das Angebot einfließen.
Logistik
Anfahrt und Entsorgung
Anfahrt
Unser Sitz ist in Dinslaken. Ob wir Ihren Standort anfahren, klären wir bei der Anfrage. Entfernung und Anfahrtsaufwand können in das Angebot einfließen; wie sie berücksichtigt werden, nennen wir Ihnen vorab.
Entsorgung
Bei vielen Arbeiten fallen Grünschnitt, Aushub oder Altmaterial an. Ob und in welchem Umfang die Entsorgung zum Angebot gehört, klären wir vorab mit Ihnen und halten es im Angebot fest. Mengen und kommunale Vorgaben (z. B. Annahmestellen, Gebühren) beeinflussen den Aufwand.
Referenzen
Arbeitsbeispiele
Arbeitsbeispiele auf Anfrage
Die Bilder auf dieser Seite sind Symbolbilder und zeigen keine Referenzprojekte. Fragen Sie uns gern nach Arbeitsbeispielen zu Ihrem Vorhaben.
Häufige Fragen
FAQ
Darf ich meine Hecke zwischen März und September gar nicht schneiden?
Doch. Verboten sind in dieser Zeit starke Rückschnitte und das Auf-den-Stock-Setzen. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses sind zulässig, solange keine Tiere gestört werden.
Was passiert, wenn ich dagegen verstoße?
Verstöße können als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Die Höhe möglicher Bußgelder richtet sich nach dem Einzelfall und dem Landesrecht. Wenden Sie sich bei Zweifeln vorher an die untere Naturschutzbehörde.
Gilt das auch für meinen Privatgarten?
Das Verbot betrifft grundsätzlich auch Hecken in Privatgärten. Für gärtnerisch genutzte Flächen und für bestimmte Gehölze gibt es Auslegungsfragen. Im Zweifel hilft die untere Naturschutzbehörde weiter.
Gibt es Ausnahmen, etwa aus Gründen der Verkehrssicherheit?
Ausnahmen oder Befreiungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich und werden von der zuständigen Behörde entschieden. Wir können keine Genehmigung ersetzen.
Wann kann der große Rückschnitt erfolgen?
Im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28./29. Februar, möglichst bei frostfreiem Wetter. Dann ist ein stärkerer Rückschnitt in der Regel zulässig.
Anfrage zu Heckenschnitt im Sommer: was ist erlaubt?
Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben. Wir beraten Sie und erstellen Ihnen ein Angebot.
Helping Green · Schloßstraße 184, 46535 Dinslaken · hallo@helping-green.de
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